Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26 findet am Dienstag 11.03. und Mittwoch 12.03.2025, statt.
In Bayern ist das Einschulungsalter gesetzlich geregelt:
- Kinder, die bis 30. September 2025 das 6. Lebensjahr erreicht haben, müssen zum Schulbesuch angemeldet werden.
- Sollte Ihr Kind ein „Korridorkind“ sein (Geburtstag zwischen 01. Juli und 30. September), kann ggf. die Verschiebung des Beginns der Schulpflicht erfolgen. Dies müssen Sie bis 10. April 2025 der Grundschule schriftlich mitteilen. Informationen zum „Einschulungskorridor“ finden Sie HIER.
- Kinder, die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, können auch eingeschult werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein Kind vom Schulbesuch zurückzustellen. Bitte sprechen Sie uns in beiden Fällen an.
- Weitere Informationen zur vorzeitigen Einschulung bzw. Rückstellung finden Sie HIER.
- Möchten Sie gerne eine Beratung im Vorfeld der Einschulung, dann melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
Falls Sie in unserem Schulsprengel wohnen und noch nicht von uns kontaktiert wurden, melden Sie sich bitte umgehend bei uns an der Schule.