Krankmeldungen
Krankheitsanzeige_-_neu.pdf So_entschuldige_ich_mein_Kind_richtig.pdf
So entschuldige ich mein Kind richtig!
Bitte sagen Sie uns umgehend Bescheid, wenn Ihr Kind erkrankt ist.
Rufen Sie bitte bis 7.45 Uhr in der Schule an (08166/992890) und geben Sie dabei stets den Namen Ihres Kindes sowie die Klasse und den Namen der Klassenlehrkraft an.
- Achtung: Die Entschuldigung muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
- Ein Schüler kann sich nicht selbst entschuldigen!
- Sie können auch eine schriftliche Entschuldigung im Büro abgeben/abgeben lassen.
- Sie können auch (zusätzlich) eine Mail oder ein Fax schicken.
(schule.allershausen@t-online.de oder Fax: 08166/9928990)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir telefonisch nachfragen, wenn Ihr Kind morgens unentschuldigt fehlt.
- Wenn ihr Kind wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung mit
- Wenn ihr Kind länger erkrankt ist, bitte wir Sie, uns ein Attest vorzulegen
Anbei finden Sie noch die Hinweise aus der Bayerischen Schulordnung bzw. dem
BayEUG (Bayerischer Erziehung- und Unterrichtsgesetz)
Mitteilungspflicht
Bei Teilnahmeverhinderung eines Schülers am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ist unverzügliche die schriftliche Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten unter Angabe der Gründe erforderlich. Nach fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, dass sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
Bescheinigungen und Atteste
sind erforderlich bei mehr als 3 Tagen: Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses kann von der Schulleitung verlangt werden,